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Übergabestation: Ab wann ein Gebäude seinen eigenen Mittelspannungsanschluss braucht

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Hamburg

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4 Min. Lesezeit

KI-generierte Visualisierung einer Übergabestation mit Mittelspannungsschaltanlage und Transformator im Technikraum eines Gebäudes

Ein Bürogebäude mit Rechenzentrum im Keller, zwei Wärmepumpen auf dem Dach und dreißig Ladepunkten in der Tiefgarage. Auf dem Papier ein normales Projekt. Beim Netzbetreiber fällt dann ein Satz, der die gesamte Elektroplanung verändert: Diese Leistung bekommen Sie nicht mehr aus dem Niederspannungsnetz. Ab hier braucht das Gebäude eine eigene Übergabestation.

Was hinter diesem Satz steckt, ist eine Grenze, die man im Alltag nicht sieht. Der Strom aus der Steckdose ist Niederspannung: 230 Volt zwischen Außenleiter und Neutralleiter, 400 Volt zwischen zwei Außenleitern, bis maximal 1.000 Volt reicht der Begriff. Darüber beginnt die Mittelspannung, in den Verteilnetzen in Deutschland meist mit 10.000 oder 20.000 Volt. Beide Ebenen sind über Transformatoren verbunden, die in Ortsnetzstationen stehen und die Spannung für Wohnquartiere und kleinere Gewerbebetriebe herunterwandeln. Solange ein Gebäude an einer solchen Station mitversorgt werden kann, bleibt für den Betreiber alles einfach: Der Netzbetreiber liefert Niederspannung bis zum Hausanschluss, dahinter beginnt die eigene Anlage.

Wo die Niederspannung an ihre Grenze kommt

Diese Einfachheit hat eine physikalische Grenze. Je mehr Leistung ein Gebäude bezieht, desto größer werden die Ströme, die bei 400 Volt fließen müssen, desto dicker die Kabel, desto größer die Verluste und desto knapper die Reserven in der Ortsnetzstation, an der auch die Nachbarn hängen. Ab einer bestimmten Anschlussleistung ist es für das Netz wirtschaftlicher und technisch sauberer, das Gebäude direkt an das Mittelspannungsnetz anzuschließen und die Transformation im Gebäude selbst stattfinden zu lassen. Wo genau diese Schwelle liegt, legt jeder Netzbetreiber in seinen technischen Anschlussbedingungen fest; in der Praxis liegt sie häufig im Bereich einiger hundert Kilowatt. Ein Krankenhaus, ein Produktionsbetrieb, ein Logistikzentrum, ein größeres Bürogebäude mit Kälte und Ladeinfrastruktur: Sie alle liegen in aller Regel darüber.

Was das für den Bauherrn bedeutet, wird oft erst spät klar. Mit dem Mittelspannungsanschluss wechselt die Verantwortung. Der Netzbetreiber liefert bis zur Übergabestelle; alles, was danach kommt, gehört zur Kundenanlage. Die Station selbst, der Transformator, die Schutztechnik, die Messung, die Niederspannungshauptverteilung: Der Betreiber des Gebäudes wird zum Betreiber einer elektrischen Anlage über 1.000 Volt, mit allen Pflichten, die daran hängen. Geregelt ist der Anschluss in der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110, den Technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannung (TAB Mittelspannung) des jeweils zuständigen Verteilnetzbetreibers.

Was in einer Übergabestation steckt

Von außen ist eine Übergabestation ein Raum mit einer schweren Tür, manchmal ein Fertigbau neben dem Gebäude. Innen folgt sie einem klaren Aufbau. Am Anfang steht die Mittelspannungsschaltanlage, in die das Netz meist als Ring eingeschleift wird: zwei Kabelfelder, damit die Versorgung bei einer Störung von der anderen Seite weiterläuft, dazu ein Übergabefeld mit Schutz und Messung, an dem der Netzbetreiber seine Verantwortung abgibt. Von dort geht es zum Transformator, der die 10.000, oder 20.000 Volt auf 400 Volt herunterwandelt. Seine Größe richtet sich nach der Anschlussleistung; bei großen Gebäuden stehen mehrere Transformatoren parallel, damit ein Ausfall nicht das ganze Haus trifft. Dahinter beginnt die Niederspannungshauptverteilung, die den Strom auf Steigleitungen, Unterverteilungen und Verbraucher aufteilt.

Diese Kette planen und bauen wir als Ganzes: die Mittelspannungsschaltanlage, den Transformator, die Niederspannungshauptverteilung aus unserer eigenen Schaltanlagenfertigung in Wittenberge und Hamburg, die Schutzeinstellungen, die mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden, die Messung, die Abnahme. Der Vorteil liegt weniger in den einzelnen Komponenten als in den Schnittstellen. Wer Mittel- und Niederspannung aus einer Hand plant, muss nicht an der Übergabestelle zwischen zwei Gewerken verhandeln, welche Kurzschlussfestigkeit die Verteilung eigentlich braucht. Für Anlagen über 1 Kilovolt gilt dabei die DIN EN 61936-1 als Errichtungsnorm, für die Mittelspannungsschaltanlagen selbst die DIN EN 62271-200.

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